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| ns_txt_nahsehschaerfelesevermoegen [2026/01/02 17:20] – [2.4.5 Trennschwierigkeiten] Herbert Jägle | ns_txt_nahsehschaerfelesevermoegen [2026/06/23 12:06] (aktuell) – [2.4.7 Vergrößerungsbedarf bei der Anpassung von vergrößernden Sehhilfen] Herbert Jägle | ||
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| ==== 2.2.1 Sehzeichen ==== | ==== 2.2.1 Sehzeichen ==== | ||
| - | **Normsehzeichen zur Nahsehschärfebestimmung: | + | **Normsehzeichen zur Nahsehschärfebestimmung: |
| - | Der Zahlenwert der Nahsehschärfe für Einzelzeichen | + | Der Zahlenwert der Nahsehschärfe für Einzeloptotypen |
| **Klinische Sehzeichen: | **Klinische Sehzeichen: | ||
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| Der Visus mit Landoltringen mit einem Abstand von 17,2´ Winkelminuten entspricht in etwa der Sehschärfe mit Einzeloptotypen. Im Verlauf einer Amblyopietherapie verbessert sich der Einzeloptotypenvisus oftmals auf fast normale Werte, während der Visus mit den eng stehenden Landoltringen (2,6') trotz der Behandlung deutlich erniedrigt sein kann. So ergab sich in klinischen Studien bei einem Einzeloptotypenvisus von 0,8 ein Visus für Reihensehzeichen zwischen 0,16 und 0,63 [19]. Damit kann bereits im Vorschulalter eine Aussage zur Amblyopiegefährdung und zur Art der späteren Weiterbehandlung gemacht werden. | Der Visus mit Landoltringen mit einem Abstand von 17,2´ Winkelminuten entspricht in etwa der Sehschärfe mit Einzeloptotypen. Im Verlauf einer Amblyopietherapie verbessert sich der Einzeloptotypenvisus oftmals auf fast normale Werte, während der Visus mit den eng stehenden Landoltringen (2,6') trotz der Behandlung deutlich erniedrigt sein kann. So ergab sich in klinischen Studien bei einem Einzeloptotypenvisus von 0,8 ein Visus für Reihensehzeichen zwischen 0,16 und 0,63 [19]. Damit kann bereits im Vorschulalter eine Aussage zur Amblyopiegefährdung und zur Art der späteren Weiterbehandlung gemacht werden. | ||
| - | ===== 2.4.6 Vergrößerungsbedarf bei der Anpassung von vergrößernden Sehhilfen | + | ==== 2.4.7 Vergrößerungsbedarf bei der Anpassung von vergrößernden Sehhilfen ==== |
| Ein wichtiges Ziel der Anpassung von vergrößernden Sehhilfen ist die Wiederherstellung der Lesefähigkeit. Nach Diepes et al. [3] reicht dazu in der Regel ein mit Einzelzeichen gemessener Fernvisus von 0,4 bis 0,5. Der mit Einzelzeichen gemessene Visus ist aber bei eingeschränkten zentralen und parazentralen Gesichtsfeldern häufig wenig aussagekräftig, | Ein wichtiges Ziel der Anpassung von vergrößernden Sehhilfen ist die Wiederherstellung der Lesefähigkeit. Nach Diepes et al. [3] reicht dazu in der Regel ein mit Einzelzeichen gemessener Fernvisus von 0,4 bis 0,5. Der mit Einzelzeichen gemessene Visus ist aber bei eingeschränkten zentralen und parazentralen Gesichtsfeldern häufig wenig aussagekräftig, | ||
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| Ausgehend vom Normaldruck bieten diese Prüftafeln deutlich größer gedruckte Lesetexte an. Es wird in 25 cm mit der besten Nahkorrektur für 25 cm geprüft, welche Schriftgröße noch flüssig gelesen werden kann [21]. Neben der kleinsten gelesenen Textzeile kann man den voraussichtlichen Vergrößerungsbedarf von der Tafel ablesen. Ist z.B. die gerade noch flüssig und ohne große Anstrengung lesbare Textgröße der Leseprobe in 25 cm doppelt so groß wie der Normaldruck, | Ausgehend vom Normaldruck bieten diese Prüftafeln deutlich größer gedruckte Lesetexte an. Es wird in 25 cm mit der besten Nahkorrektur für 25 cm geprüft, welche Schriftgröße noch flüssig gelesen werden kann [21]. Neben der kleinsten gelesenen Textzeile kann man den voraussichtlichen Vergrößerungsbedarf von der Tafel ablesen. Ist z.B. die gerade noch flüssig und ohne große Anstrengung lesbare Textgröße der Leseprobe in 25 cm doppelt so groß wie der Normaldruck, | ||
| - | Wegen des vergleichsweise geringen Leseabstands ist genau auf die Einhaltung des Abstands, eine für diese Entfernung angemessene Nahkorrektion und eine adäquate Beleuchtung zu achten: Bei völlig fehlendem Akkommodationsvermögen ist für 25 cm Abstand ein Nahzusatz von 1/0,25 m = +4.0 dpt als Addition zur bestmöglichen | + | Wegen des vergleichsweise geringen Leseabstands ist genau auf die Einhaltung des Abstands, eine für diese Entfernung angemessene Nahkorrektion und eine adäquate Beleuchtung zu achten: Bei völlig fehlendem Akkommodationsvermögen ist für 25 cm Abstand ein Nahzusatz von 1/0,25 m = +4.0 dpt als Addition zur bestmöglichen |
| - | ===== 2.4.7 Minderung der Erwerbsfähigkeit und Nahsehschärfe | + | Sehr lesenswert sind auch die unter [[https:// |
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| + | ^**Leseproben für Sehbehinderte zur Bestimmung des Vergrößerungsbedarfs** ^ ^ | ||
| + | |**Hersteller/ | ||
| + | |[[GH_TAB_Eschenbach]] |Sehprobentafel & Leseprobe bei geringen Visusverhältnissen Enthält Leseproben für einen Vergrößerungsbedarf von 0,8 bis 16 fach. Zusätzlich sind Landoltringe in den Visuswerten 0,02 bis 0,2 aus 1 m, Buchstaben und zwei Amsler Gitter enthalten.| | ||
| + | |[[GH_TAB_Schweizer]] |Test zum Bestimmen des Vergrößerungsbedarfs für die Nähe Enthält Leseproben für einen Vergrößerungsbedarf von 0,8 bis 20 fach und ein Amsler Gitter | ||
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| + | ==== 2.4.8 Minderung der Erwerbsfähigkeit und Nahsehschärfe ==== | ||
| Bei der Mehrzahl der zu begutachtenden Patienten stimmen Fernvisus und Nahvisus (Einzeloptotypen) überein. Bei parazentralen Gesichtsfelddefekten, | Bei der Mehrzahl der zu begutachtenden Patienten stimmen Fernvisus und Nahvisus (Einzeloptotypen) überein. Bei parazentralen Gesichtsfelddefekten, | ||
| Für die Beurteilung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) durch Schäden des Sehvermögens hatte die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft 1981 empfohlen: „Ergeben sich Abweichungen zwischen Fern- und Nahvisus, so ist die MdE für beide Sehschärfewerte anhand der Tabelle zu ermitteln und für die Beurteilung ein Zwischenwert zu wählen, der bevorzugt den Nahvisus berücksichtigt.“ (siehe hierzu Gramberg-Danielsen & Mewe [10]). Mit der vollständigen Überarbeitung der Empfehlungen zur Beurteilung in der Gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) 1994 (Völcker & Gramberg-Danielsen [22], Burggraf [2]) entfiel jedoch die Berücksichtigung des Nahvisus. Seither ist bezüglich des zu ermittelnden Visus nur die DIN-konforme Sehschärfeprüfung für die Ferne bei der Beurteilung der MdE zugrunde zu legen. | Für die Beurteilung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) durch Schäden des Sehvermögens hatte die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft 1981 empfohlen: „Ergeben sich Abweichungen zwischen Fern- und Nahvisus, so ist die MdE für beide Sehschärfewerte anhand der Tabelle zu ermitteln und für die Beurteilung ein Zwischenwert zu wählen, der bevorzugt den Nahvisus berücksichtigt.“ (siehe hierzu Gramberg-Danielsen & Mewe [10]). Mit der vollständigen Überarbeitung der Empfehlungen zur Beurteilung in der Gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) 1994 (Völcker & Gramberg-Danielsen [22], Burggraf [2]) entfiel jedoch die Berücksichtigung des Nahvisus. Seither ist bezüglich des zu ermittelnden Visus nur die DIN-konforme Sehschärfeprüfung für die Ferne bei der Beurteilung der MdE zugrunde zu legen. | ||