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sp_txt_sehschaerfepruefung [2025-08-20 22:34]
Agnes B. Renner [1.4.3 Sehschärfebestimmung – straßenverkehrsbezogener Sehtest (DIN 58 220 Teil 6)]
sp_txt_sehschaerfepruefung [2025-08-20 22:51] (aktuell)
Agnes B. Renner [1.4.3 Sehschärfebestimmung – straßenverkehrsbezogener Sehtest (DIN 58 220, Teil 6)]
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 Während der Prüfung darf die Einblickscheibe des Gerätes und die Brille des Prüflings nicht verschmutzt oder beschlagen sein. Das Zusammenkneifen der Lider zur Visusverbesserung sollte vermieden werden. Während der Prüfung darf die Einblickscheibe des Gerätes und die Brille des Prüflings nicht verschmutzt oder beschlagen sein. Das Zusammenkneifen der Lider zur Visusverbesserung sollte vermieden werden.
  
-Vor Beginn des Sehtestes muss der Prüfling über die Art der Sehzeichen und deren Anordnung im Prüffeld informiert werden. Mit den Landoltringen vom Visuswert 0,32 soll der Ablauf der Prüfung vor der eigentlichen Messung eingeübt werden.+Vor Beginn des Sehtests muss der Prüfling über die Art der Sehzeichen und deren Anordnung im Prüffeld informiert werden. Mit den Landoltringen vom Visuswert 0,32 soll der Ablauf der Prüfung vor der eigentlichen Messung eingeübt werden.
  
-Einblickgeräte rufen bei manchen Patienten eine Gerätemyopie durch Akkommodation, Konvergenz und Miosis aus, die zu schlechteren Visuswerten führen kann. Die Hersteller der Einblickgeräte versuchen aber, dieses Problem durch eine geeignete Konstruktion (z.B. binokulare Betrachtung der Sehzeichen mit parallelen Blicklinien) zu minimieren.+Einblickgeräte bewirken bei manchen Patienten eine Gerätemyopie durch Akkommodation, Konvergenz und Miosis, die zu schlechteren Visuswerten führen kann. Die Hersteller der Einblickgeräte versuchen aber, dieses Problem durch eine geeignete Konstruktion (z.B. binokulare Betrachtung der Sehzeichen mit parallelen Blicklinien) zu minimieren.
  
 Der Augenarzt benötigt keine Sehtestgeräte (Einblickgeräte) für die Untersuchung der Fahreignung, da er die gutachterliche Sehschärfebestimmung nach Teil 3 der DIN 58220 durchführen kann. Der Augenarzt benötigt keine Sehtestgeräte (Einblickgeräte) für die Untersuchung der Fahreignung, da er die gutachterliche Sehschärfebestimmung nach Teil 3 der DIN 58220 durchführen kann.
  
 ===== 1.5 Fehlerquellen ===== ===== 1.5 Fehlerquellen =====
-Obwohl die Sehschärfe täglich tausendfach in Deutschland geprüft wird, kann die Untersuchung nicht ohne fachliches Wissen von jedem Laien durchgeführt werden. Eine Durchführung der Messung durch Hilfspersonal ist nur dann zulässig, wenn gewährleistet ist, dass der/die Untersucher/in in die Besonderheiten der Messung gründlich eingewiesen wurde. Neben den technischen Bedingungen müssen der Untersuchte und der Untersucher gewisse Voraussetzungen beachten.+Obwohl die Sehschärfe täglich tausendfach in Deutschland geprüft wird, kann die Untersuchung nicht ohne fachliches Wissen von jedem Laien durchgeführt werden. Eine Durchführung der Messung durch Hilfspersonal ist nur dann zulässig, wenn gewährleistet ist, dass der Untersucher in die Besonderheiten der Messung gründlich eingewiesen wurde. Neben den technischen Bedingungen müssen der Untersuchte und der Untersucher gewisse Voraussetzungen beachten.
  
-Der Augenarzt muss sicher sein, dass die technischen Voraussetzungen des Gerätes, für die die Herstellerfirma garantieren, bei dem individuellen Einsatz im Untersuchungszimmer auch zur Geltung kommen.+Der Augenarzt muss sicher sein, dass die technischen Voraussetzungen des Gerätes, für die die Herstellerfirma garantiert, bei dem individuellen Einsatz im Untersuchungszimmer auch zur Geltung kommen.
  
 Der Prüfling muss sich vorher an die Raumbeleuchtung adaptiert haben. Jegliche Blendung vor der Sehschärfebestimmung (z.B. durch Skiaskopie oder Ophthalmoskopie) oder währenddessen (durch helle Fensterflächen, Spiegelungen oder Leuchten im Gesichtsfeld) ist zu vermeiden. Die Prüfentfernung für die Sehschärfebestimmung (Abstand zwischen Auge und Sehzeichen) muss auch in der Nähe (25 bis 40 cm) auf ± 5 % genau eingehalten werden. Bei einer Prüfentfernung von 40 cm entspricht der zulässige Fehler von 5% nur ± 2 cm! Bei der Sehschärfebestimmung für die Ferne ist eine Abweichung von maximal ± 3% erlaubt. Bei 4 Metern Prüfentfernung sind das maximal ± 12 Zentimeter. Der Prüfling muss sich vorher an die Raumbeleuchtung adaptiert haben. Jegliche Blendung vor der Sehschärfebestimmung (z.B. durch Skiaskopie oder Ophthalmoskopie) oder währenddessen (durch helle Fensterflächen, Spiegelungen oder Leuchten im Gesichtsfeld) ist zu vermeiden. Die Prüfentfernung für die Sehschärfebestimmung (Abstand zwischen Auge und Sehzeichen) muss auch in der Nähe (25 bis 40 cm) auf ± 5 % genau eingehalten werden. Bei einer Prüfentfernung von 40 cm entspricht der zulässige Fehler von 5% nur ± 2 cm! Bei der Sehschärfebestimmung für die Ferne ist eine Abweichung von maximal ± 3% erlaubt. Bei 4 Metern Prüfentfernung sind das maximal ± 12 Zentimeter.
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 Die novellierte DIN 58220 enthält keine Vorgaben zum zeitlichen Ablauf der Prüfung. Es ist aber wünschenswert, dass jeder einzelne Landoltring innerhalb einer Sekunde erkannt werden sollte, da bei einer Verlängerung der Lesezeit die Patienten mit Nystagmus eine relativ zu gute Sehschärfe erzielen würden. Die novellierte DIN 58220 enthält keine Vorgaben zum zeitlichen Ablauf der Prüfung. Es ist aber wünschenswert, dass jeder einzelne Landoltring innerhalb einer Sekunde erkannt werden sollte, da bei einer Verlängerung der Lesezeit die Patienten mit Nystagmus eine relativ zu gute Sehschärfe erzielen würden.
-Das Nachfragen bei einzelnen falschen Antworten, das Wiederholen von ganzen Reihen und die direkte Bestätigung richtiger oder falscher Antworten sind nicht zulässig, da hiermit die Sehschärfe zu gut bewertet würde (Petersen 1993).+Das Nachfragen bei einzelnen falschen Antworten, das Wiederholen von ganzen Reihen und die direkte Bestätigung richtiger oder falscher Antworten sind nicht zulässig, da hiermit die Sehschärfe zu gut bewertet würde (Petersen1993).
  
 ===== 1.6 Befunddarstellung, -wiedergabe ===== ===== 1.6 Befunddarstellung, -wiedergabe =====