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sp_txt_sehschaerfepruefung [2023-11-04 01:42] Herbert Jägle |
sp_txt_sehschaerfepruefung [2025-08-20 22:51] (aktuell) Agnes B. Renner [1.4.3 Sehschärfebestimmung – straßenverkehrsbezogener Sehtest (DIN 58 220, Teil 6)] |
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===== 1.1 Untersuchungsziel ===== | ===== 1.1 Untersuchungsziel ===== | ||
Die wichtigste Funktionsprüfung in der täglichen Praxis und in der augenärztlichen Begutachtung ist die Feststellung der Sehschärfe. Wegen der Vergleichbarkeit der Untersuchungsergebnisse und zur Qualitätssicherung ist es unbedingt erforderlich, | Die wichtigste Funktionsprüfung in der täglichen Praxis und in der augenärztlichen Begutachtung ist die Feststellung der Sehschärfe. Wegen der Vergleichbarkeit der Untersuchungsergebnisse und zur Qualitätssicherung ist es unbedingt erforderlich, | ||
- | ===== Definitionen, | + | |
+ | ===== 1.2 Definitionen, | ||
Für die Bestimmung der Sehschärfe sind die internationale Norm DIN EN ISO 8596:2009 und die nationale Norm DIN 58220 maßgeblich. | Für die Bestimmung der Sehschärfe sind die internationale Norm DIN EN ISO 8596:2009 und die nationale Norm DIN 58220 maßgeblich. | ||
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In der DIN EN ISO 8596:2009 wird das Normsehzeichen und seine Darbietung beschrieben. | In der DIN EN ISO 8596:2009 wird das Normsehzeichen und seine Darbietung beschrieben. | ||
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Die physikalischen Vorschriften in DIN EN ISO 8596:2009 betreffen die Leuchtdichte des Prüffeldes, | Die physikalischen Vorschriften in DIN EN ISO 8596:2009 betreffen die Leuchtdichte des Prüffeldes, | ||
- | Es dürfen sowohl Sehzeichenprojektoren als auch LCD-Bildschirme oder Auflichttafeln verwendet werden. Die Leuchtdichte des Prüffeldes soll mindestens 80 cd/ | + | Es dürfen sowohl Sehzeichenprojektoren als auch LCD-Bildschirme oder Auflichttafeln verwendet werden. Die Leuchtdichte des Prüffeldes soll mindestens 80 cd/ |
- | ===== Indikationen ===== | + | |
+ | ===== 1.3 Indikationen ===== | ||
Die Sehschärfeprüfung ist bei allen verbal mitarbeitenden Patienten ein unverzichtbarer Bestandteil der augenärztlichen Untersuchung. Besondere Bestimmungen bestehen bei der gutachterlichen Sehschärfebestimmung, | Die Sehschärfeprüfung ist bei allen verbal mitarbeitenden Patienten ein unverzichtbarer Bestandteil der augenärztlichen Untersuchung. Besondere Bestimmungen bestehen bei der gutachterlichen Sehschärfebestimmung, | ||
- | ===== 1.2 Methodik ===== | + | ===== 1.4 Methodik ===== |
- | ==== 1.2.1 Gutachterliche Sehschärfebestimmung bei Fernblick (DIN 58 220, Teil 3) ==== | + | ==== 1.4.1 Gutachterliche Sehschärfebestimmung bei Fernblick (DIN 58 220, Teil 3) ==== |
Für augenärztliche Gutachten ist seit November 2009 nur noch der Landoltring erlaubt. Er muss in 8 verschiedenen Orientierungen angeboten werden. | Für augenärztliche Gutachten ist seit November 2009 nur noch der Landoltring erlaubt. Er muss in 8 verschiedenen Orientierungen angeboten werden. | ||
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Generell gilt das „60%-Kriterium“. Eine Visusstufe gilt als erkannt, wenn 3 von 5 oder 5 von 8 oder 6 von 10 Landoltringen korrekt benannt wurden. Mit dem Wort „benannt“ bringt die Norm zum Ausdruck, dass “Raten” ausdrücklich erlaubt und sogar erwünscht ist, und „richtig Raten“ statistisch berücksichtigt wurde. | Generell gilt das „60%-Kriterium“. Eine Visusstufe gilt als erkannt, wenn 3 von 5 oder 5 von 8 oder 6 von 10 Landoltringen korrekt benannt wurden. Mit dem Wort „benannt“ bringt die Norm zum Ausdruck, dass “Raten” ausdrücklich erlaubt und sogar erwünscht ist, und „richtig Raten“ statistisch berücksichtigt wurde. | ||
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Auch die Reihenfolge der Untersuchung ist festgelegt: Man beginnt ohne Korrektion mit dem vermutlich schlechteren Auge, dann das andere Auge, dann beidäugig, danach dieselbe Reihenfolge mit Korrektion (wenn alle diese Werte für das Gutachten erforderlich sind). Bei vermutlich gleicher Sehschärfe rechts und links wird empfohlen, immer zuerst das rechte, dann das linke Auge und anschließend binokular zu untersuchen und die Ergebnisse in derselben Reihenfolge in die Akte bzw. das Gutachten einzutragen. | Auch die Reihenfolge der Untersuchung ist festgelegt: Man beginnt ohne Korrektion mit dem vermutlich schlechteren Auge, dann das andere Auge, dann beidäugig, danach dieselbe Reihenfolge mit Korrektion (wenn alle diese Werte für das Gutachten erforderlich sind). Bei vermutlich gleicher Sehschärfe rechts und links wird empfohlen, immer zuerst das rechte, dann das linke Auge und anschließend binokular zu untersuchen und die Ergebnisse in derselben Reihenfolge in die Akte bzw. das Gutachten einzutragen. | ||
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Vermehrt wird bei internationalen, | Vermehrt wird bei internationalen, | ||
- | ==== 1.2.2 Sehschärfebestimmung | + | ==== 1.4.2 Sehschärfebestimmung |
- | Die Sehschärfebestimmung nach G 25, G 26 und G 37 sollte nach DIN 58 220 Teil 5 erfolgen. Der Sehtest kann mit einer Auswahl von Landoltringen aus der Normenreihe durchgeführt werden. Vorgeschlagen sind 0,2 - 0,32 - 0,4 - 0,5 - 0,63 - 0,8 - 1,0. Bei den Sehschärfegrenzwerten sind zwei unterschiedliche Sätze von je 5 Sehzeichen erforderlich. Es müssen 3 Sehzeichen von 5 angebotenen richtig benannt werden, um die Visusstufe zu erreichen. | + | Die Sehschärfebestimmung nach G 25, G 26 und G 37 sollte nach DIN 58 220, Teil 5 erfolgen. Der Sehtest kann mit einer Auswahl von Landoltringen aus der Normenreihe durchgeführt werden. Vorgeschlagen sind 0,2 - 0,32 - 0,4 - 0,5 - 0,63 - 0,8 - 1,0. Bei den Sehschärfegrenzwerten sind zwei unterschiedliche Sätze von je 5 Sehzeichen erforderlich. Es müssen 3 Sehzeichen von 5 angebotenen richtig benannt werden, um die Visusstufe zu erreichen. |
- | ==== Sehschärfebestimmung | + | |
+ | ==== 1.4.3 Sehschärfebestimmung | ||
Der Sehtest wird mit Einblickgeräten monokular und binokular durchgeführt. Ein Übungssatz von Landoltringen mit dem Visuswert von 0,32 und zwei unterschiedliche Sätze von je 10 Landoltringen für die vom Gesetzgeber geforderten Visusgrenzwerte (0,7 bzw. 1,0) sind vorgeschrieben. In jedem Satz dürfen sich maximal zwei Positionen des Landoltrings wiederholen. | Der Sehtest wird mit Einblickgeräten monokular und binokular durchgeführt. Ein Übungssatz von Landoltringen mit dem Visuswert von 0,32 und zwei unterschiedliche Sätze von je 10 Landoltringen für die vom Gesetzgeber geforderten Visusgrenzwerte (0,7 bzw. 1,0) sind vorgeschrieben. In jedem Satz dürfen sich maximal zwei Positionen des Landoltrings wiederholen. | ||
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Während der Prüfung darf die Einblickscheibe des Gerätes und die Brille des Prüflings nicht verschmutzt oder beschlagen sein. Das Zusammenkneifen der Lider zur Visusverbesserung sollte vermieden werden. | Während der Prüfung darf die Einblickscheibe des Gerätes und die Brille des Prüflings nicht verschmutzt oder beschlagen sein. Das Zusammenkneifen der Lider zur Visusverbesserung sollte vermieden werden. | ||
- | Vor Beginn des Sehtestes | + | Vor Beginn des Sehtests |
- | Einblickgeräte | + | |
+ | Einblickgeräte | ||
Der Augenarzt benötigt keine Sehtestgeräte (Einblickgeräte) für die Untersuchung der Fahreignung, | Der Augenarzt benötigt keine Sehtestgeräte (Einblickgeräte) für die Untersuchung der Fahreignung, | ||
- | ===== 1.3 Fehlerquellen ===== | + | ===== 1.5 Fehlerquellen ===== |
- | Obwohl die Sehschärfe täglich tausendfach in Deutschland geprüft wird, kann die Untersuchung nicht ohne fachliches Wissen von jedem Laien durchgeführt werden. Eine Durchführung der Messung durch Hilfspersonal ist nur dann zulässig, wenn gewährleistet ist, dass der/die Untersucher/in in die Besonderheiten der Messung gründlich eingewiesen wurde. Neben den technischen Bedingungen müssen der Untersuchte und der Untersucher gewisse Voraussetzungen beachten. | + | Obwohl die Sehschärfe täglich tausendfach in Deutschland geprüft wird, kann die Untersuchung nicht ohne fachliches Wissen von jedem Laien durchgeführt werden. Eine Durchführung der Messung durch Hilfspersonal ist nur dann zulässig, wenn gewährleistet ist, dass der Untersucher in die Besonderheiten der Messung gründlich eingewiesen wurde. Neben den technischen Bedingungen müssen der Untersuchte und der Untersucher gewisse Voraussetzungen beachten. |
- | Der Augenarzt muss sicher sein, dass die technischen Voraussetzungen des Gerätes, für die die Herstellerfirma | + | Der Augenarzt muss sicher sein, dass die technischen Voraussetzungen des Gerätes, für die die Herstellerfirma |
- | Der Prüfling muss sich vorher an die Raumbeleuchtung adaptiert haben. Jegliche Blendung vor der Sehschärfebestimmung (z.B. durch Skiaskopie oder Ophthalmoskopie) oder währenddessen (durch helle Fensterflächen, | + | Der Prüfling muss sich vorher an die Raumbeleuchtung adaptiert haben. Jegliche Blendung vor der Sehschärfebestimmung (z.B. durch Skiaskopie oder Ophthalmoskopie) oder währenddessen (durch helle Fensterflächen, |
Die Funktionsfähigkeit der Geräte muss vor jeder Prüfung kontrolliert werden. Dies betrifft nicht nur eine mit Wimperntusche bedeckte Einblicköffnung eines Phoropters, sondern auch die beschlagene Einblickscheibe eines Sehtestgerätes. Andererseits darf sich der Patient auch nicht durch eine verengte Lidspalte als stenopäische Lücke einen Vorteil verschaffen. | Die Funktionsfähigkeit der Geräte muss vor jeder Prüfung kontrolliert werden. Dies betrifft nicht nur eine mit Wimperntusche bedeckte Einblicköffnung eines Phoropters, sondern auch die beschlagene Einblickscheibe eines Sehtestgerätes. Andererseits darf sich der Patient auch nicht durch eine verengte Lidspalte als stenopäische Lücke einen Vorteil verschaffen. | ||
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Die novellierte DIN 58220 enthält keine Vorgaben zum zeitlichen Ablauf der Prüfung. Es ist aber wünschenswert, | Die novellierte DIN 58220 enthält keine Vorgaben zum zeitlichen Ablauf der Prüfung. Es ist aber wünschenswert, | ||
- | Das Nachfragen bei einzelnen falschen Antworten, das Wiederholen von ganzen Reihen und die direkte Bestätigung richtiger oder falscher Antworten sind nicht zulässig, da hiermit die Sehschärfe zu gut bewertet würde (Petersen 1993). | + | Das Nachfragen bei einzelnen falschen Antworten, das Wiederholen von ganzen Reihen und die direkte Bestätigung richtiger oder falscher Antworten sind nicht zulässig, da hiermit die Sehschärfe zu gut bewertet würde (Petersen, 1993). |
- | ===== 1.4 Befunddarstellung, | + | ===== 1.6 Befunddarstellung, |
Bei einer gutachterlichen Untersuchung sollten sowohl die monokular und binokular erreichte Sehschärfe jeweils ohne und mit Korrektion sowie die Prüfentfernung dokumentiert werden. Zusätze wie " | Bei einer gutachterlichen Untersuchung sollten sowohl die monokular und binokular erreichte Sehschärfe jeweils ohne und mit Korrektion sowie die Prüfentfernung dokumentiert werden. Zusätze wie " | ||
Die Sehschärfe wird dem Auftraggeber daher als Dezimalzahl ohne Zusätze mitgeteilt. | Die Sehschärfe wird dem Auftraggeber daher als Dezimalzahl ohne Zusätze mitgeteilt. | ||
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Für manche gutachterliche Untersuchungen (wie z.B. dem straßenverkehrsbezogenen Sehtest) werden besondere Anforderungen an die Dokumentation gestellt. Der Gutachter wird angehalten, sich vor Durchführung einer gutachterlichen Untersuchung über die speziellen Erfordernisse zu informieren. | Für manche gutachterliche Untersuchungen (wie z.B. dem straßenverkehrsbezogenen Sehtest) werden besondere Anforderungen an die Dokumentation gestellt. Der Gutachter wird angehalten, sich vor Durchführung einer gutachterlichen Untersuchung über die speziellen Erfordernisse zu informieren. | ||
- | ===== 1.5 Qualitätskriterien ===== | + | ===== 1.7 Qualitätskriterien ===== |
Die Qualitätskriterien sind dem Text und den Tabellen zu entnehmen. | Die Qualitätskriterien sind dem Text und den Tabellen zu entnehmen. | ||
- | ===== 1.6 Literatur ===== | + | ===== 1.8 Literatur ===== |
- DIN EN ISO 8596:2009 (2009) Augenoptik – Sehschärfeprüfung – Das Normsehzeichen und seine Darbietung. Alleinverkauf durch Beuth Verlag GmbH, 19772 Berlin. | - DIN EN ISO 8596:2009 (2009) Augenoptik – Sehschärfeprüfung – Das Normsehzeichen und seine Darbietung. Alleinverkauf durch Beuth Verlag GmbH, 19772 Berlin. | ||
- DIN 58220-3 (2009) Sehschärfebestimmung – Teil 3: Prüfung für Gutachten. Deutsches Institut für Normung e.V., Alleinverkauf durch Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin. | - DIN 58220-3 (2009) Sehschärfebestimmung – Teil 3: Prüfung für Gutachten. Deutsches Institut für Normung e.V., Alleinverkauf durch Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin. | ||
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- Wesemann W, Schiefer U, Bach M, (2010) Neue DIN-Normen zur Sehschärfebestimmung. Ophthalmologe 107: | - Wesemann W, Schiefer U, Bach M, (2010) Neue DIN-Normen zur Sehschärfebestimmung. Ophthalmologe 107: | ||
- | ===== 1.7 Geräteübersicht ===== | + | ===== 1.9 Geräteübersicht ===== |
In dieser Liste sind Geräte aufgeführt, | In dieser Liste sind Geräte aufgeführt, | ||
Die Daten sind den Geräteangaben der Hersteller entnommen. Änderungen oder Berichtigungen, | Die Daten sind den Geräteangaben der Hersteller entnommen. Änderungen oder Berichtigungen, | ||
- | * [[Sehtestgeräte|Sehtestgeräte]] | + | * [[SP_TXT_Sehtestgeraete]] |
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