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sp_txt_sehschaerfepruefung [2023-11-04 01:40]
Herbert Jägle [1. Sehschärfeprüfung]
sp_txt_sehschaerfepruefung [2024-12-02 10:11] (aktuell)
Michael Bach +/- → ±
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 ====== 1. Sehschärfeprüfung ====== ====== 1. Sehschärfeprüfung ======
  
-===== Untersuchungsziel =====+===== 1.1 Untersuchungsziel =====
 Die wichtigste Funktionsprüfung in der täglichen Praxis und in der augenärztlichen Begutachtung ist die Feststellung der Sehschärfe. Wegen der Vergleichbarkeit der Untersuchungsergebnisse und zur Qualitätssicherung ist es unbedingt erforderlich, dass der Augenarzt bei gutachterlichen Sehschärfebestimmungen und der Betriebsarzt bei der Sehtestung die Normvorschriften einhält. Die wichtigste Funktionsprüfung in der täglichen Praxis und in der augenärztlichen Begutachtung ist die Feststellung der Sehschärfe. Wegen der Vergleichbarkeit der Untersuchungsergebnisse und zur Qualitätssicherung ist es unbedingt erforderlich, dass der Augenarzt bei gutachterlichen Sehschärfebestimmungen und der Betriebsarzt bei der Sehtestung die Normvorschriften einhält.
-===== Definitionen, physikalische und physiologische Grundlagen =====+ 
 +===== 1.2 Definitionen, physikalische und physiologische Grundlagen =====
 Für die Bestimmung der Sehschärfe sind die internationale Norm DIN EN ISO 8596:2009 und die nationale Norm DIN 58220 maßgeblich. Für die Bestimmung der Sehschärfe sind die internationale Norm DIN EN ISO 8596:2009 und die nationale Norm DIN 58220 maßgeblich.
 In der DIN EN ISO 8596:2009 wird das Normsehzeichen und seine Darbietung beschrieben. In der DIN EN ISO 8596:2009 wird das Normsehzeichen und seine Darbietung beschrieben.
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 Es dürfen sowohl Sehzeichenprojektoren als auch LCD-Bildschirme oder Auflichttafeln verwendet werden. Die Leuchtdichte des Prüffeldes soll mindestens 80 cd/m<sup>2</sup> und nicht mehr als 320 cd/ m<sup>2</sup> (Candela pro Quadratmeter) betragen. Die Leuchtdichte der Prüfzeichen muss unter 15% der Leuchtdichte des Prüffeldes liegen. Der Prüfraum soll dunkler als das Prüffeld sein. Innerhalb eines Durchmessers von 10° darf die Umgebungsleuchtdichte aber nicht unter 10% und nicht über 25% der Prüffeldleuchtdichte sein. Es muss darauf geachtet werden, dass sich keine Blendquellen im Gesichtsfeld des Prüflings befinden. Es dürfen sowohl Sehzeichenprojektoren als auch LCD-Bildschirme oder Auflichttafeln verwendet werden. Die Leuchtdichte des Prüffeldes soll mindestens 80 cd/m<sup>2</sup> und nicht mehr als 320 cd/ m<sup>2</sup> (Candela pro Quadratmeter) betragen. Die Leuchtdichte der Prüfzeichen muss unter 15% der Leuchtdichte des Prüffeldes liegen. Der Prüfraum soll dunkler als das Prüffeld sein. Innerhalb eines Durchmessers von 10° darf die Umgebungsleuchtdichte aber nicht unter 10% und nicht über 25% der Prüffeldleuchtdichte sein. Es muss darauf geachtet werden, dass sich keine Blendquellen im Gesichtsfeld des Prüflings befinden.
-===== Indikationen =====+ 
 +===== 1.3 Indikationen =====
 Die Sehschärfeprüfung ist bei allen verbal mitarbeitenden Patienten ein unverzichtbarer Bestandteil der augenärztlichen Untersuchung. Besondere Bestimmungen bestehen bei der gutachterlichen Sehschärfebestimmung, bei der Prüfung der Sehschärfe nach G 25 , G 26 und G 37 und bei straßenverkehrsbezogener Sehschärfetestung (Lachenmayr, 2006). Die Sehschärfeprüfung ist bei allen verbal mitarbeitenden Patienten ein unverzichtbarer Bestandteil der augenärztlichen Untersuchung. Besondere Bestimmungen bestehen bei der gutachterlichen Sehschärfebestimmung, bei der Prüfung der Sehschärfe nach G 25 , G 26 und G 37 und bei straßenverkehrsbezogener Sehschärfetestung (Lachenmayr, 2006).
-===== Methodik ===== + 
-==== Gutachterliche Sehschärfebestimmung bei Fernblick (DIN 58 220, Teil 3) ====+===== 1.4 Methodik ===== 
 + 
 +==== 1.4.1 Gutachterliche Sehschärfebestimmung bei Fernblick (DIN 58 220, Teil 3) ====
 Für augenärztliche Gutachten ist seit November 2009 nur noch der Landoltring erlaubt. Er muss in 8 verschiedenen Orientierungen angeboten werden. Für augenärztliche Gutachten ist seit November 2009 nur noch der Landoltring erlaubt. Er muss in 8 verschiedenen Orientierungen angeboten werden.
  
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 Vermehrt wird bei internationalen, multizentrischen Studien eine Prüfung der Sehschärfe mit den ETDRS- Tafeln verlangt. Es handelt sich um transparente, von hinten durchleuchtete Sehprobentafeln mit Buchstaben (Ferris et al., 1982). Diese Tafeln sind nicht (!) ISO- oder DIN-entsprechend und deshalb für die augenärztliche Begutachtung auch nicht zugelassen. Vermehrt wird bei internationalen, multizentrischen Studien eine Prüfung der Sehschärfe mit den ETDRS- Tafeln verlangt. Es handelt sich um transparente, von hinten durchleuchtete Sehprobentafeln mit Buchstaben (Ferris et al., 1982). Diese Tafeln sind nicht (!) ISO- oder DIN-entsprechend und deshalb für die augenärztliche Begutachtung auch nicht zugelassen.
  
-==== Sehschärfebestimmung - allgemeiner Sehtest (DIN 58 220, Teil 5) ====+==== 1.4.2 Sehschärfebestimmung - allgemeiner Sehtest (DIN 58 220, Teil 5) ====
 Die Sehschärfebestimmung nach G 25, G 26 und G 37 sollte nach DIN 58 220 Teil 5 erfolgen. Der Sehtest kann mit einer Auswahl von Landoltringen aus der Normenreihe durchgeführt werden. Vorgeschlagen sind 0,2 - 0,32 - 0,4 - 0,5 - 0,63 - 0,8 - 1,0. Bei den Sehschärfegrenzwerten sind zwei unterschiedliche Sätze von je 5 Sehzeichen erforderlich. Es müssen 3 Sehzeichen von 5 angebotenen richtig benannt werden, um die Visusstufe zu erreichen. Die Sehschärfebestimmung nach G 25, G 26 und G 37 sollte nach DIN 58 220 Teil 5 erfolgen. Der Sehtest kann mit einer Auswahl von Landoltringen aus der Normenreihe durchgeführt werden. Vorgeschlagen sind 0,2 - 0,32 - 0,4 - 0,5 - 0,63 - 0,8 - 1,0. Bei den Sehschärfegrenzwerten sind zwei unterschiedliche Sätze von je 5 Sehzeichen erforderlich. Es müssen 3 Sehzeichen von 5 angebotenen richtig benannt werden, um die Visusstufe zu erreichen.
-==== Sehschärfebestimmung - straßenverkehrsbezogener Sehtest (DIN 58 220 Teil 6) ====+ 
 +==== 1.4.3 Sehschärfebestimmung - straßenverkehrsbezogener Sehtest (DIN 58 220 Teil 6) ====
 Der Sehtest wird mit Einblickgeräten monokular und binokular durchgeführt. Ein Übungssatz von Landoltringen mit dem Visuswert von 0,32 und zwei unterschiedliche Sätze von je 10 Landoltringen für die vom Gesetzgeber geforderten Visusgrenzwerte (0,7 bzw. 1,0) sind vorgeschrieben. In jedem Satz dürfen sich maximal zwei Positionen des Landoltrings wiederholen. Der Sehtest wird mit Einblickgeräten monokular und binokular durchgeführt. Ein Übungssatz von Landoltringen mit dem Visuswert von 0,32 und zwei unterschiedliche Sätze von je 10 Landoltringen für die vom Gesetzgeber geforderten Visusgrenzwerte (0,7 bzw. 1,0) sind vorgeschrieben. In jedem Satz dürfen sich maximal zwei Positionen des Landoltrings wiederholen.
  
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 Der Augenarzt benötigt keine Sehtestgeräte (Einblickgeräte) für die Untersuchung der Fahreignung, da er die gutachterliche Sehschärfebestimmung nach Teil 3 der DIN 58220 durchführen kann. Der Augenarzt benötigt keine Sehtestgeräte (Einblickgeräte) für die Untersuchung der Fahreignung, da er die gutachterliche Sehschärfebestimmung nach Teil 3 der DIN 58220 durchführen kann.
  
-===== Fehlerquellen =====+===== 1.5 Fehlerquellen =====
 Obwohl die Sehschärfe täglich tausendfach in Deutschland geprüft wird, kann die Untersuchung nicht ohne fachliches Wissen von jedem Laien durchgeführt werden. Eine Durchführung der Messung durch Hilfspersonal ist nur dann zulässig, wenn gewährleistet ist, dass der/die Untersucher/in in die Besonderheiten der Messung gründlich eingewiesen wurde. Neben den technischen Bedingungen müssen der Untersuchte und der Untersucher gewisse Voraussetzungen beachten. Obwohl die Sehschärfe täglich tausendfach in Deutschland geprüft wird, kann die Untersuchung nicht ohne fachliches Wissen von jedem Laien durchgeführt werden. Eine Durchführung der Messung durch Hilfspersonal ist nur dann zulässig, wenn gewährleistet ist, dass der/die Untersucher/in in die Besonderheiten der Messung gründlich eingewiesen wurde. Neben den technischen Bedingungen müssen der Untersuchte und der Untersucher gewisse Voraussetzungen beachten.
  
 Der Augenarzt muss sicher sein, dass die technischen Voraussetzungen des Gerätes, für die die Herstellerfirma garantieren, bei dem individuellen Einsatz im Untersuchungszimmer auch zur Geltung kommen. Der Augenarzt muss sicher sein, dass die technischen Voraussetzungen des Gerätes, für die die Herstellerfirma garantieren, bei dem individuellen Einsatz im Untersuchungszimmer auch zur Geltung kommen.
  
-Der Prüfling muss sich vorher an die Raumbeleuchtung adaptiert haben. Jegliche Blendung vor der Sehschärfebestimmung (z.B. durch Skiaskopie oder Ophthalmoskopie) oder währenddessen (durch helle Fensterflächen, Spiegelungen oder Leuchten im Gesichtsfeld) ist zu vermeiden. Die Prüfentfernung für die Sehschärfebestimmung (Abstand zwischen Auge und Sehzeichen) muss auch in der Nähe (25 bis 40 cm) auf +/- 5 % genau eingehalten werden. Bei einer Prüfentfernung von 40 cm entspricht der zulässige Fehler von 5% nur +/- 2 cm! Bei der Sehschärfebestimmung für die Ferne ist eine Abweichung von maximal +/- 3% erlaubt. Bei 4 Metern Prüfentfernung sind das maximal +/- 12 Zentimeter.+Der Prüfling muss sich vorher an die Raumbeleuchtung adaptiert haben. Jegliche Blendung vor der Sehschärfebestimmung (z.B. durch Skiaskopie oder Ophthalmoskopie) oder währenddessen (durch helle Fensterflächen, Spiegelungen oder Leuchten im Gesichtsfeld) ist zu vermeiden. Die Prüfentfernung für die Sehschärfebestimmung (Abstand zwischen Auge und Sehzeichen) muss auch in der Nähe (25 bis 40 cm) auf ± 5 % genau eingehalten werden. Bei einer Prüfentfernung von 40 cm entspricht der zulässige Fehler von 5% nur ± 2 cm! Bei der Sehschärfebestimmung für die Ferne ist eine Abweichung von maximal ± 3% erlaubt. Bei 4 Metern Prüfentfernung sind das maximal ± 12 Zentimeter.
 Die Funktionsfähigkeit der Geräte muss vor jeder Prüfung kontrolliert werden. Dies betrifft nicht nur eine mit Wimperntusche bedeckte Einblicköffnung eines Phoropters, sondern auch die beschlagene Einblickscheibe eines Sehtestgerätes. Andererseits darf sich der Patient auch nicht durch eine verengte Lidspalte als stenopäische Lücke einen Vorteil verschaffen. Die Funktionsfähigkeit der Geräte muss vor jeder Prüfung kontrolliert werden. Dies betrifft nicht nur eine mit Wimperntusche bedeckte Einblicköffnung eines Phoropters, sondern auch die beschlagene Einblickscheibe eines Sehtestgerätes. Andererseits darf sich der Patient auch nicht durch eine verengte Lidspalte als stenopäische Lücke einen Vorteil verschaffen.
  
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 Das Nachfragen bei einzelnen falschen Antworten, das Wiederholen von ganzen Reihen und die direkte Bestätigung richtiger oder falscher Antworten sind nicht zulässig, da hiermit die Sehschärfe zu gut bewertet würde (Petersen 1993). Das Nachfragen bei einzelnen falschen Antworten, das Wiederholen von ganzen Reihen und die direkte Bestätigung richtiger oder falscher Antworten sind nicht zulässig, da hiermit die Sehschärfe zu gut bewertet würde (Petersen 1993).
  
-===== Befunddarstellung, -wiedergabe =====+===== 1.6 Befunddarstellung, -wiedergabe =====
 Bei einer gutachterlichen Untersuchung sollten sowohl die monokular und binokular erreichte Sehschärfe jeweils ohne und mit Korrektion sowie die Prüfentfernung dokumentiert werden. Zusätze wie "pp" oder "teilweise" sind in der DIN nicht vorgesehen und ohne zusätzliche Angaben wie z.B. der Anzahl der geprüften Optotypen auch sinnlos. Bei einer gutachterlichen Untersuchung sollten sowohl die monokular und binokular erreichte Sehschärfe jeweils ohne und mit Korrektion sowie die Prüfentfernung dokumentiert werden. Zusätze wie "pp" oder "teilweise" sind in der DIN nicht vorgesehen und ohne zusätzliche Angaben wie z.B. der Anzahl der geprüften Optotypen auch sinnlos.
 Die Sehschärfe wird dem Auftraggeber daher als Dezimalzahl ohne Zusätze mitgeteilt. Die Sehschärfe wird dem Auftraggeber daher als Dezimalzahl ohne Zusätze mitgeteilt.
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 Für manche gutachterliche Untersuchungen (wie z.B. dem straßenverkehrsbezogenen Sehtest) werden besondere Anforderungen an die Dokumentation gestellt. Der Gutachter wird angehalten, sich vor Durchführung einer gutachterlichen Untersuchung über die speziellen Erfordernisse zu informieren. Für manche gutachterliche Untersuchungen (wie z.B. dem straßenverkehrsbezogenen Sehtest) werden besondere Anforderungen an die Dokumentation gestellt. Der Gutachter wird angehalten, sich vor Durchführung einer gutachterlichen Untersuchung über die speziellen Erfordernisse zu informieren.
-===== Qualitätskriterien =====+ 
 +===== 1.7 Qualitätskriterien =====
 Die Qualitätskriterien sind dem Text und den Tabellen zu entnehmen. Die Qualitätskriterien sind dem Text und den Tabellen zu entnehmen.
  
- +===== 1.8 Literatur =====
- +
- +
-===== Literatur =====+
   - DIN EN ISO 8596:2009 (2009) Augenoptik – Sehschärfeprüfung – Das Normsehzeichen und seine Darbietung. Alleinverkauf durch Beuth Verlag GmbH, 19772 Berlin.   - DIN EN ISO 8596:2009 (2009) Augenoptik – Sehschärfeprüfung – Das Normsehzeichen und seine Darbietung. Alleinverkauf durch Beuth Verlag GmbH, 19772 Berlin.
   - DIN 58220-3 (2009) Sehschärfebestimmung – Teil 3: Prüfung für Gutachten. Deutsches Institut für Normung e.V., Alleinverkauf durch Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin.   - DIN 58220-3 (2009) Sehschärfebestimmung – Teil 3: Prüfung für Gutachten. Deutsches Institut für Normung e.V., Alleinverkauf durch Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin.
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   - Wesemann W, Schiefer U, Bach M, (2010) Neue DIN-Normen zur Sehschärfebestimmung. Ophthalmologe 107:821–826   - Wesemann W, Schiefer U, Bach M, (2010) Neue DIN-Normen zur Sehschärfebestimmung. Ophthalmologe 107:821–826
  
-===== Geräteübersicht =====+===== 1.9 Geräteübersicht =====
 In dieser Liste sind Geräte aufgeführt, welche die Sehschärfe gemäß DIN 58220, Teil 5 und 6 prüfen. Im Gegensatz zur Sehschärfebestimmung gemäß DIN 58220 gibt es für Testverfahren zur Beurteilung des Kontrastsehens, Farbensehens und des Stereosehens keine Norm. Deshalb kann die Eignung dieser nicht genormten Testverfahren nicht beurteilt werden. Die Äquivalenz zu anerkannten Verfahren ist vom Hersteller zu belegen. Soweit entsprechende Studien noch nicht vorliegen, empfiehlt die Qualitätssicherungs-Kommission der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft, für gutachterliche Zwecke und bei sicherheitsrelevanten Fragestellungen, ergänzend eine Untersuchung mit einem anerkannten Verfahren durchzuführen. In dieser Liste sind Geräte aufgeführt, welche die Sehschärfe gemäß DIN 58220, Teil 5 und 6 prüfen. Im Gegensatz zur Sehschärfebestimmung gemäß DIN 58220 gibt es für Testverfahren zur Beurteilung des Kontrastsehens, Farbensehens und des Stereosehens keine Norm. Deshalb kann die Eignung dieser nicht genormten Testverfahren nicht beurteilt werden. Die Äquivalenz zu anerkannten Verfahren ist vom Hersteller zu belegen. Soweit entsprechende Studien noch nicht vorliegen, empfiehlt die Qualitätssicherungs-Kommission der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft, für gutachterliche Zwecke und bei sicherheitsrelevanten Fragestellungen, ergänzend eine Untersuchung mit einem anerkannten Verfahren durchzuführen.
  
 Die Daten sind den Geräteangaben der Hersteller entnommen. Änderungen oder Berichtigungen, um welche die Qualitätssicherungs-Kommission der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft ausdrücklich bittet, werden bei der nächsten Neuauflage berücksichtigt. Die Daten sind den Geräteangaben der Hersteller entnommen. Änderungen oder Berichtigungen, um welche die Qualitätssicherungs-Kommission der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft ausdrücklich bittet, werden bei der nächsten Neuauflage berücksichtigt.
  
-  * [[Sehtestgeräte|Sehtestgeräte]] +  * [[SP_TXT_Sehtestgeraete|Sehtestgeräte]] 
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