Die Eigenschaften der Geräte der jeweiligen Gerätegruppe finden in einheitlicher Strukturierung Aufnahme in die Liste, so dass sie der Nutzer mit einem Blick überprüfen und vergleichen kann.
Eingang in diese Dokumentation finden Geräte,
Keinen Eingang in die Dokumentation finden Geräte,
Ein Antrag zur Aufnahme eines Gerätes kann vom Hersteller oder Lieferanten an die DOG oder QSS gestellt werden. Darüber hinaus kann die QSS die Aufnahme eines Gerätes veranlassen.
Die QSS informiert sich über die Geräte insbesondere durch:
Bei positiver Entscheidung der QSS wird dem DOG-Präsidium die Aufnahme des betreffenden Gerätes mit dem Datum des Entscheids empfohlen. Die Gründe werden im Protokoll der Sitzung festgehalten. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit wird ggf. auf Publikationen über die Anwendung sowie auf Standards und Normen, welche das Gerät einhält, verwiesen. Kann – noch – keine positive Entscheidung erfolgen, werden gleichfalls die Hinderungsgründe im Protokoll der Sitzung niedergelegt.
Im Fall der Konsentierung durch das DOG-Präsidium führt der positive Entscheid zur Aufnahme des Geräts in die Liste. Die Aufnahme wird dem Hersteller / Lieferanten mitgeteilt, da dieser gehalten ist, die Angaben in der Tabelle auf mögliche Übertragungsfehler zu prüfen. Der negative Entscheid führt – ebenfalls nach Konsentierung durch das DOG-Präsidium – zur Mitteilung der Hinderungsgründe an den Hersteller / Lieferanten, ggf. zum Zweck der Nachbesserung.
Altgeräte, die zwar nicht mehr in Produktion, aber noch in Gebrauch, Handel und Service sind, können in die Dokumentation aufgenommen werden.
Auf Antrag des Herstellers eines Gerätes kann dieses von der Liste gestrichen werden. Ein Anspruch hierzu besteht nicht. Geräte, welche die vom Hersteller deklarierten Funktionen und Konformitäten nicht vollumfänglich erfüllen, werden von der Liste gestrichen. Ebenso werden Geräte von der Liste gestrichen,
Geräte, einschließlich Altgeräte mit Referenzmerkmalen, die einen aktuell wirksamen Industriestandard begründet haben, werden in der Dokumentation auch dann weiterhin aufgeführt, wenn sie nicht mehr produziert werden oder kein Service mehr möglich ist.
Geräte, die nach den obigen Kriterien aus der Geräteliste gestrichen werden, werden in die Kategorie “Altgeräte” verschoben.
Die Liste wird von Zeit zu Zeit durch die QSS überprüft und aktualisiert. Ein festes Intervall ist jedoch nicht vorgesehen.
Geräte-Ansprechpartner ist im allgemeinen der Vertrieb, auch für den Service. Doch Hersteller können Vertriebspartner wechseln, selbst Hersteller können wechseln z.B. bei Aufkauf einer Firma. In dieser komplexen Situation listen wir hier den Vertriebspartner auf, der uns uns zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Dokuments bekannt war bzw. der uns als erster kontaktiert hat. Es obliegt dem (neuen) Vertriebspartner, Änderungen von Ansprechpartnern oder Zuständigkeiten der DOG-Geschäftsstelle mitzuteilen, um die Auflistung zu aktualisieren.