Unterschiede
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praeambel_struktur [2023-07-26 16:24] Herbert Jägle |
praeambel_struktur [2025-09-03 09:58] (aktuell) Herbert Jägle |
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==== Einheitliche Struktur der Geräte-Beschreibungen ==== | ==== Einheitliche Struktur der Geräte-Beschreibungen ==== | ||
Die Eigenschaften der Geräte der jeweiligen Gerätegruppe finden in einheitlicher Strukturierung Aufnahme in die Liste, so dass sie der Nutzer mit einem Blick überprüfen und vergleichen kann. | Die Eigenschaften der Geräte der jeweiligen Gerätegruppe finden in einheitlicher Strukturierung Aufnahme in die Liste, so dass sie der Nutzer mit einem Blick überprüfen und vergleichen kann. | ||
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=== Welche Geräte werden berücksichtigt? | === Welche Geräte werden berücksichtigt? | ||
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* das CE-Kennzeichen tragen, | * das CE-Kennzeichen tragen, | ||
* für die der Hersteller die Einhaltung der physiologisch und technisch relevanten Kenngrößen sicherstellt, | * für die der Hersteller die Einhaltung der physiologisch und technisch relevanten Kenngrößen sicherstellt, | ||
- | * für die der Hersteller oder ein Händler | + | * für die der Hersteller oder ein Vertreiber |
=== Welche Geräte werden nicht berücksichtigt? | === Welche Geräte werden nicht berücksichtigt? | ||
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* die sich noch in der Entwicklung befinden, oder | * die sich noch in der Entwicklung befinden, oder | ||
* nicht alle für die Anwendung in Deutschland relevanten gesetzlichen Anforderungen erfüllen. | * nicht alle für die Anwendung in Deutschland relevanten gesetzlichen Anforderungen erfüllen. | ||
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+ | === Wer wird als Vertriebspartner gelistet? === | ||
+ | Die Angaben zu Vertriebspartnern erfolgen nach bestem Wissen als Serviceleistung. Maßgeblich ist grundsätzlich der **Hersteller**. | ||
+ | * Bei Importgeräten wird der vom Hersteller offiziell benannte Generalimporteur gelistet. Erfolgt die Listung auf Wunsch eines anderen deutschen Vertriebspartners, | ||
+ | * In begründeten Fällen (z.B. Wegfall eines Vertriebspartners) kann auf Antrag ein neuer Vertriebspartner gelistet werden. | ||
+ | * Änderungen von Ansprechpartnern oder Zuständigkeiten werden nur nach Vorlage einer entsprechenden Bestätigung des Herstellers eingetragen. | ||
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+ | Änderungen melden Sie bitte an // | ||
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=== Entscheidungsprozess der Geräte-Beurteilung: | === Entscheidungsprozess der Geräte-Beurteilung: | ||
- | Ein Antrag zur Aufnahme eines Gerätes kann vom Hersteller oder Lieferanten | + | Ein Antrag zur Aufnahme eines Gerätes kann vom Hersteller oder Vertrieb |
Die QSS informiert sich über die Geräte insbesondere durch: | Die QSS informiert sich über die Geräte insbesondere durch: | ||
- | * Prüfung der vom Hersteller vorgelegten technischen Beschreibung der zugesicherten Eigenschaften (ggf. auch anhand eines von der QSS dem Hersteller/Händler | + | * Prüfung der vom Hersteller vorgelegten technischen Beschreibung der zugesicherten Eigenschaften (ggf. auch anhand eines von der QSS dem Hersteller/Vertrieb |
* Sichtprüfung („Augenschein“) und orientierende Funktionsprobe bei den regelmäßigen Arbeitssitzungen der QSS oder stellvertretende Sichtprüfung und Funktionsprobe durch ein Mitglied der QSS, wobei sich das Ergebnis auf die dokumentierte Geräte- und Programmversion bezieht, sowie | * Sichtprüfung („Augenschein“) und orientierende Funktionsprobe bei den regelmäßigen Arbeitssitzungen der QSS oder stellvertretende Sichtprüfung und Funktionsprobe durch ein Mitglied der QSS, wobei sich das Ergebnis auf die dokumentierte Geräte- und Programmversion bezieht, sowie | ||
* Durchsicht von Publikationen über Eigenschaften und Anwendung der Geräte. | * Durchsicht von Publikationen über Eigenschaften und Anwendung der Geräte. | ||
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Kann – noch – keine positive Entscheidung erfolgen, werden gleichfalls die Hinderungsgründe im Protokoll der Sitzung niedergelegt. | Kann – noch – keine positive Entscheidung erfolgen, werden gleichfalls die Hinderungsgründe im Protokoll der Sitzung niedergelegt. | ||
- | Im Fall der Konsentierung durch das DOG-Präsidium führt der positive Entscheid zur Aufnahme des Geräts | + | Im Fall der Konsentierung durch das DOG-Präsidium führt der positive Entscheid zur Aufnahme des Gerätes |
- | Der negative Entscheid führt – ebenfalls nach Konsentierung durch das DOG-Präsidium – zur Mitteilung der Hinderungsgründe an den Hersteller / Lieferanten, ggf. zum Zweck der Nachbesserung. | + | Der negative Entscheid führt – ebenfalls nach Konsentierung durch das DOG-Präsidium – zur Mitteilung der Hinderungsgründe an den Hersteller / Vertrieb, ggf. zum Zweck der Nachbesserung. |
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Die Liste wird von Zeit zu Zeit durch die QSS überprüft und aktualisiert. Ein festes Intervall ist jedoch nicht vorgesehen. | Die Liste wird von Zeit zu Zeit durch die QSS überprüft und aktualisiert. Ein festes Intervall ist jedoch nicht vorgesehen. | ||
- | [[start# | + | Geräte-Ansprechpartner ist im allgemeinen der Vertrieb, auch für den Service. Doch Hersteller können Vertriebspartner wechseln, selbst Hersteller können wechseln z.B. bei Aufkauf einer Firma. In dieser komplexen Situation listen wir hier den Vertriebspartner auf, der uns uns zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Dokuments bekannt war bzw. der uns als erster kontaktiert hat. Es obliegt dem (neuen) Vertriebspartner, |
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+ | [[start# |