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praeambel_struktur [2025-08-25 10:14]
Herbert Jägle
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Herbert Jägle
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 === Wer wird als Vertriebspartner gelistet? === === Wer wird als Vertriebspartner gelistet? ===
 Die Angaben zu Vertriebspartnern erfolgen nach bestem Wissen als Serviceleistung. Maßgeblich ist grundsätzlich der **Hersteller**. Die Angaben zu Vertriebspartnern erfolgen nach bestem Wissen als Serviceleistung. Maßgeblich ist grundsätzlich der **Hersteller**.
-  * Bei Importgeräten wird der vom Hersteller offiziell benannte Generalimporteur gelistet. Erfolgt die Listung auf Wunsch eines anderen deutschen Vertriebspartners, so wird dieser gelistet. Wird zu einem späteren Zeitpunkt ein Generalimporteur benannt, wird der Vertriebspartner als "Vertrieb bei Listung" weitergeführt.+  * Bei Importgeräten wird der vom Hersteller offiziell benannte Generalimporteur gelistet. Erfolgt die Listung auf Wunsch eines anderen deutschen Vertriebspartners, so wird dieser gelistet. Wird zu einem späteren Zeitpunkt ein Generalimporteur benannt, wird der Vertriebspartner als "Vertrieb bei Aufnahme in die Liste" weitergeführt.
   * In begründeten Fällen (z.B. Wegfall eines Vertriebspartners) kann auf Antrag ein neuer Vertriebspartner gelistet werden.   * In begründeten Fällen (z.B. Wegfall eines Vertriebspartners) kann auf Antrag ein neuer Vertriebspartner gelistet werden.
   * Änderungen von Ansprechpartnern oder Zuständigkeiten werden nur nach Vorlage einer entsprechenden Bestätigung des Herstellers eingetragen.   * Änderungen von Ansprechpartnern oder Zuständigkeiten werden nur nach Vorlage einer entsprechenden Bestätigung des Herstellers eingetragen.