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kb_txt_mesopischeskontrastsehenblendung [2025-08-12 18:26]
Herbert Jägle [6.4.1 Durchführung der Fahreignungsbegutachtung für den Strassenverkehr]
kb_txt_mesopischeskontrastsehenblendung [2025-08-12 18:27] (aktuell)
Herbert Jägle [6.4.2 Durchführung der Begutachtung nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 25]
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 ===== 6.4 Methodik ===== ===== 6.4 Methodik =====
  
-==== 6.4.1 Durchführung der Fahreignungsbegutachtung für den Strassenverkehr ====+==== 6.4.1 Fahreignungsbegutachtung für den Strassenverkehr ====
  
 Die DOG empfiehlt, die Dämmerungssehschärfe mit Sehzeichen der Visusstufe 0,1 bei einer Umfeldleuchtdichte von 0,032 cd/m² ohne Blendung und 0,1 cd/m² mit Blendung durchzuführen. Die Sehzeichen sind mit variablem Kontrast anzubieten, der aus historischen Gründen als Quotient aus der Sehzeichenleuchtdichte und der Umfeldleuchtdichte bezogen auf eine auf 1 normierte Sehzeichenleuchtdichte angegeben wird. Auf die Möglichkeit einer Fehlermessung, weil die Brille in der Einblickmuschel beschlägt, muß geachtet werden. Die DOG empfiehlt, die Dämmerungssehschärfe mit Sehzeichen der Visusstufe 0,1 bei einer Umfeldleuchtdichte von 0,032 cd/m² ohne Blendung und 0,1 cd/m² mit Blendung durchzuführen. Die Sehzeichen sind mit variablem Kontrast anzubieten, der aus historischen Gründen als Quotient aus der Sehzeichenleuchtdichte und der Umfeldleuchtdichte bezogen auf eine auf 1 normierte Sehzeichenleuchtdichte angegeben wird. Auf die Möglichkeit einer Fehlermessung, weil die Brille in der Einblickmuschel beschlägt, muß geachtet werden.
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 In allen Fällen, in denen kein ausreichendes Dämmerungssehvermögen und/oder eine zu große Blendempfindlichkeit des Bewerbers bestehen, ist er darüber aufzuklären, dass aus augenärztlicher Sicht keine Nachtfahrtauglichkeit besteht. Es ist Art und Inhalt dieses Hinweises in geeigneter Weise zu dokumentieren. Im Gutachten sollte der Behörde, welche die Fahrerlaubnis erteilt, in diesen Fällen die Verhängung eines Nachtfahrverbotes empfohlen werden. In allen Fällen, in denen kein ausreichendes Dämmerungssehvermögen und/oder eine zu große Blendempfindlichkeit des Bewerbers bestehen, ist er darüber aufzuklären, dass aus augenärztlicher Sicht keine Nachtfahrtauglichkeit besteht. Es ist Art und Inhalt dieses Hinweises in geeigneter Weise zu dokumentieren. Im Gutachten sollte der Behörde, welche die Fahrerlaubnis erteilt, in diesen Fällen die Verhängung eines Nachtfahrverbotes empfohlen werden.
  
-==== 6.4.2 Durchführung der Begutachtung nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 25 ====+==== 6.4.2 Begutachtung nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 25 ====
  
 Die Bestimmung der Dämmerungssehschärfe nach G 25 erfolgt in gleicher Weise wie beim Führerscheingutachten. Es sind für verschiedene innerbetriebliche Aufgaben zwei Anforderungsstufen festgelegt. Unter der Bezeichnung "einwandfreier Lichtsinn" muss für Anforderungsstufe 1 (höhere Anforderungen) bei einer Umfeldleuchtdichte von 0,032 cd/ m<sup>2</sup> das Testzeichen bei einem Kontrast von 1:2,7 , in der Anforderungsstufe 2 bei einem Kontrast von 1:5 - bei gleicher Umfeldleuchtdichte - erkannt werden. Die Bestimmung der Dämmerungssehschärfe nach G 25 erfolgt in gleicher Weise wie beim Führerscheingutachten. Es sind für verschiedene innerbetriebliche Aufgaben zwei Anforderungsstufen festgelegt. Unter der Bezeichnung "einwandfreier Lichtsinn" muss für Anforderungsstufe 1 (höhere Anforderungen) bei einer Umfeldleuchtdichte von 0,032 cd/ m<sup>2</sup> das Testzeichen bei einem Kontrast von 1:2,7 , in der Anforderungsstufe 2 bei einem Kontrast von 1:5 - bei gleicher Umfeldleuchtdichte - erkannt werden.