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kb_txt_mesopischeskontrastsehenblendung [2025-08-12 10:32]
Herbert Jägle [6.9.1 Geräte, welche die Untersuchungsbedingungen der DOG erfüllen]
kb_txt_mesopischeskontrastsehenblendung [2025-08-12 18:27] (aktuell)
Herbert Jägle [6.4.2 Durchführung der Begutachtung nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 25]
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 ===== 6.4 Methodik ===== ===== 6.4 Methodik =====
  
-==== 6.4.1 Durchführung der Fahreignungsbegutachtung für den Strassenverkehr ====+==== 6.4.1 Fahreignungsbegutachtung für den Strassenverkehr ====
  
 Die DOG empfiehlt, die Dämmerungssehschärfe mit Sehzeichen der Visusstufe 0,1 bei einer Umfeldleuchtdichte von 0,032 cd/m² ohne Blendung und 0,1 cd/m² mit Blendung durchzuführen. Die Sehzeichen sind mit variablem Kontrast anzubieten, der aus historischen Gründen als Quotient aus der Sehzeichenleuchtdichte und der Umfeldleuchtdichte bezogen auf eine auf 1 normierte Sehzeichenleuchtdichte angegeben wird. Auf die Möglichkeit einer Fehlermessung, weil die Brille in der Einblickmuschel beschlägt, muß geachtet werden. Die DOG empfiehlt, die Dämmerungssehschärfe mit Sehzeichen der Visusstufe 0,1 bei einer Umfeldleuchtdichte von 0,032 cd/m² ohne Blendung und 0,1 cd/m² mit Blendung durchzuführen. Die Sehzeichen sind mit variablem Kontrast anzubieten, der aus historischen Gründen als Quotient aus der Sehzeichenleuchtdichte und der Umfeldleuchtdichte bezogen auf eine auf 1 normierte Sehzeichenleuchtdichte angegeben wird. Auf die Möglichkeit einer Fehlermessung, weil die Brille in der Einblickmuschel beschlägt, muß geachtet werden.
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 Die Durchführung der Untersuchung auf Nachtfahrtauglichkeit ist in oben zitierter Empfehlung der DOG aus dem Jahr 1999 festgelegt, in der auch die zu verwendenden Geräteparameter beschrieben werden. Nach dieser Empfehlung ist die Untersuchung nur mit Geräten durchzuführen, die von den zuständigen Kommissionen der DOG für geeignet erklärt worden sind. Nachtfahreignung ist gemäß den früheren Empfehlungen der DOG anzunehmen, wenn ein Landoltring mit einer Lückenbreite von 10' oder ein anerkannt gleichwertiges Sehzeichen bei folgenden Kontrasten und Grundleuchtdichten erkannt wird: Die Durchführung der Untersuchung auf Nachtfahrtauglichkeit ist in oben zitierter Empfehlung der DOG aus dem Jahr 1999 festgelegt, in der auch die zu verwendenden Geräteparameter beschrieben werden. Nach dieser Empfehlung ist die Untersuchung nur mit Geräten durchzuführen, die von den zuständigen Kommissionen der DOG für geeignet erklärt worden sind. Nachtfahreignung ist gemäß den früheren Empfehlungen der DOG anzunehmen, wenn ein Landoltring mit einer Lückenbreite von 10' oder ein anerkannt gleichwertiges Sehzeichen bei folgenden Kontrasten und Grundleuchtdichten erkannt wird:
  
-//**Ohne Blendung:\\ +=== Nachtfahreignung ===
-**//Umfeld: 0,032 cd/ m<sup>2</sup>\\ +
-Kontrast:\\ +
-1 : 2,7 Kfz über 7,5 t, Fahrgastbeförderung, Fahrlehrer\\ +
-1 : 5 alle übrigen Kraftfahrzeuge+
  
-//**Mit Blendung:\\ +^Ohne Blendung:^^ 
-**//Umfeld: 0,1 cd/ m<sup>2</sup>\\ +| Umfeld:| 0,032 cd/m<sup>2</sup>| 
-Kontrast:\\ +| Kontrast| 1 : 2,7 Kfz über 7,5 t, Fahrgastbeförderung, Fahrlehrer | 
-1 : 2,7 Kfz über 7,5 t, Fahrgastbeförderung, Fahrlehrer\\ +| | 1 : 5 alle übrigen Kraftfahrzeuge | 
-1 : 5 alle übrigen Kraftfahrzeuge\\ +\\ 
-Blendlichtquelle: Durchmesser ca. 20'\\ + 
-Blendwinkel:\\ +^Mit Blendung:^^ 
-Hornhautbeleuchtungsstärke: 0,35 lux+Umfeld:0,1 cd/m<sup>2</sup>| 
 +Kontrast:1 : 2,7 Kfz über 7,5 t, Fahrgastbeförderung, Fahrlehrer| 
 +| | 1 : 5 alle übrigen Kraftfahrzeuge| 
 +Blendlichtquelle: Durchmesser ca. 20'| 
 +Blendwinkel: | 
 +Hornhautbeleuchtungsstärke: 0,35 lux 
 +\\
  
-//**Tabelle der Grenzwerte des Dämmerungssehvermögens\\ +=== Tabelle der Grenzwerte des Dämmerungssehvermögens === 
-**//(Stand 2003)+(Stand 2003)
  
 Die Nachtfahreignung ist bei folgenden Werten noch gegeben: Die Nachtfahreignung ist bei folgenden Werten noch gegeben:
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 In allen Fällen, in denen kein ausreichendes Dämmerungssehvermögen und/oder eine zu große Blendempfindlichkeit des Bewerbers bestehen, ist er darüber aufzuklären, dass aus augenärztlicher Sicht keine Nachtfahrtauglichkeit besteht. Es ist Art und Inhalt dieses Hinweises in geeigneter Weise zu dokumentieren. Im Gutachten sollte der Behörde, welche die Fahrerlaubnis erteilt, in diesen Fällen die Verhängung eines Nachtfahrverbotes empfohlen werden. In allen Fällen, in denen kein ausreichendes Dämmerungssehvermögen und/oder eine zu große Blendempfindlichkeit des Bewerbers bestehen, ist er darüber aufzuklären, dass aus augenärztlicher Sicht keine Nachtfahrtauglichkeit besteht. Es ist Art und Inhalt dieses Hinweises in geeigneter Weise zu dokumentieren. Im Gutachten sollte der Behörde, welche die Fahrerlaubnis erteilt, in diesen Fällen die Verhängung eines Nachtfahrverbotes empfohlen werden.
  
-==== 6.4.2 Durchführung der Begutachtung nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 25 ====+==== 6.4.2 Begutachtung nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 25 ====
  
 Die Bestimmung der Dämmerungssehschärfe nach G 25 erfolgt in gleicher Weise wie beim Führerscheingutachten. Es sind für verschiedene innerbetriebliche Aufgaben zwei Anforderungsstufen festgelegt. Unter der Bezeichnung "einwandfreier Lichtsinn" muss für Anforderungsstufe 1 (höhere Anforderungen) bei einer Umfeldleuchtdichte von 0,032 cd/ m<sup>2</sup> das Testzeichen bei einem Kontrast von 1:2,7 , in der Anforderungsstufe 2 bei einem Kontrast von 1:5 - bei gleicher Umfeldleuchtdichte - erkannt werden. Die Bestimmung der Dämmerungssehschärfe nach G 25 erfolgt in gleicher Weise wie beim Führerscheingutachten. Es sind für verschiedene innerbetriebliche Aufgaben zwei Anforderungsstufen festgelegt. Unter der Bezeichnung "einwandfreier Lichtsinn" muss für Anforderungsstufe 1 (höhere Anforderungen) bei einer Umfeldleuchtdichte von 0,032 cd/ m<sup>2</sup> das Testzeichen bei einem Kontrast von 1:2,7 , in der Anforderungsstufe 2 bei einem Kontrast von 1:5 - bei gleicher Umfeldleuchtdichte - erkannt werden.
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 Von den zurzeit erhältlichen Geräten zur Bestimmung der Dämmerungssehschärfe und der Blendempfindlichkeit erfüllen das Von den zurzeit erhältlichen Geräten zur Bestimmung der Dämmerungssehschärfe und der Blendempfindlichkeit erfüllen das
  
-[[#BinophorUntersuchungsbedingungen|Binophor]]\\ +- Binophor,\\ 
-[[#MesotestIIOculus|Mesotest II (Oculus)]],\\ +Oculus Mesotest II,\\ 
-[[#Binoptometer4P|Binoptometer4P]]\\ +- Binoptometer4P\\ 
-[[#NyktometerRodensstock|Nyktometer 500 (Rodenstock)]] und das\\ +Rodensstock Nyktometer 500 und das\\ 
-[[#Optovist|Optovist I+II (Vistec)]]\\+Vistec Optovist I+II\\
  
-die Kriterien der DOG (siehe Abschnitt [[#methodik|5.4]]).+die Kriterien der DOG (siehe Abschnitt [[#methodik|Methodik]]).
  
 Keines der Geräte verfügt über eine Vorrichtung, welche die Einhaltung der erforderlichen Adaptationszeit sicherstellt. Dieses wichtige Qualitätsmerkmal muß deshalb immer vom Untersucher sichergestellt werden. Keines der Geräte verfügt über eine Vorrichtung, welche die Einhaltung der erforderlichen Adaptationszeit sicherstellt. Dieses wichtige Qualitätsmerkmal muß deshalb immer vom Untersucher sichergestellt werden.
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 +**[[kb_txt_mesopischeskontrastsehenblendung|zur Hauptseite Mesopisches Kontrastsehen mit und ohne Blendung]]**\\
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