Als „photometrischer Kontrast“ (K) wird der Quotient aus der Differenz der Leuchtdichten eines Testzeichens und seines Umfelds und der Umfeldleuchtdichte bezeichnet:
K = DL / L
Der minimale Kontrast, den ein Proband erkennt, ist seine Kontrastschwelle (KS); der Kehrwert der Kontrastschwelle heißt Kontrastempfindlichkeit:
KE = 1 / KS